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Ist die Leihfrist deiner ausgeliehenen Medien überschritten, wirst du nach zwei Wochen erstmals angemahnt. Nach weiteren zwei Wochen erfolgt die zweite bzw. dritte Mahnung. Hierfür erheben wir jeweils neben dem fälligen Versäumnisentgelt zusätzlich die Portokosten. (siehe auch Entgelte)

Die Versäumnisentgelte sind bei der Buchrückgabe zu zahlen.