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Nutzungsordnung

§ 1 Allgemeines
 Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebühren-ordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

§ 2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

§ 3 Anmeldung
Die Ausleihe von Medien ist an einen Benutzer-ausweis gebunden. Kinder ab sechs Jahren erhalten einen eigenen Ausweis. Familienausweise werden nicht ausgestellt. Die Benutzer/innen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens, der Anschrift oder Telefonnummer unverzüglich mitzuteilen. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Die Benutzer/innen be-stätigen per Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und geben die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der Angaben zur Person. Bei der Anmeldung von Kindern bis 18 Jahren ist die Unterschrift eines (einer) gesetzlichen Vertreters/in vorzulegen.

§ 4 Benutzerausweis
Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzeraus-weises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung. Die Gebühren für das Ausstellen eines neuen Ausweises oder eines Ersatzausweises für einen verlorenen oder beschädigten Ausweises regelt die Gebührenordnung.

§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
Zu jeder Ausleihe und Rückgabe ist der Benutzerausweis vorzuzeigen. Die Anzahl der von einem/r Benutzer/in entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden. Leser/Innen, die Mahn-gebühren nicht bezahlen, kann bis zur Begleichung der Mahngebühren eine weitere Ausleihe verwehrt werden.
Die Leihfrist beträgt für Bücher, Spiele und CDs jeweils 4 Wochen, für Zeitschriften und DVDs jeweils 1 Woche. Die Leihfrist kann verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich. Bei der Ausleihe an Minderjährige werden die Kinder- und Jugendschutzbestimmungen beachtet, so dass u.U. eine uneingeschränkte Ausleihe, nicht erfolgen kann.

§ 6 Digitale Medien
Für digitale Medien gelten gesonderte Leihfristen, die der Benutzerordnung auf
www.libell-e.de zu entnehmen sind.

§ 7 Vormerkung
Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch eine Vorbestellung entgegennehmen. Vorbestellte Medien werden 28 Tage nach deren Rückgabe bereitgehalten.

§ 8 Rückgabe
Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten der Bücherei zurück- zugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist sind Versäumnis- und Mahngebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Zahlungsaufforderung erfolgte.

§ 9 Behandlung der Medien, Haftung
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen oder Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig. Verlust oder Beschädigung der Medien ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

§ 10 Schadenersatz
Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbe-schaffungswert.

§ 11 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
 Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung.

§ 12 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 13 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom
01.06.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Sassenberg, 01.06.2018


Gez. Andreas Rösner, Pfarrer
Unterschrift des Trägers


Gebühren